Bevor eine Therapie begonnen werden kann, findet ein sogenanntes Erstgespräch statt. Bei diesem unverbindlichen Termin besprechen wir Ihre aktuellen Sorgen und Probleme sowie erwünschten Ziele einer möglichen Therapie. Ich erkläre genauer meine Arbeitsweise sowie die Rahmenbedingungen, und wie ich mit Ihnen therapeutisch arbeiten würde.
Am wichtigsten beim Erstgespräch ist jedoch, ob eine gewisse Vertrauensbasis entsteht, da die therapeutische Beziehung für einen gelungenen Therapieprozess äußerst wichtig ist.
· Erstgespräch:
Für Erstgespräche stelle ich €50 in Rechnung.
· Psychotherapie (Einzel):
Eine Einheit à 50 Minuten wird mit €120 honoriert.
Je nach Vereinbarung bar nach jeder Sitzung, oder per Überweisung am Ende des Monats.
Psychotherapie unterliegt als Krankenbehandlung der Umsatzsteuerbefreiung.
Je nach Krankenkassa ist eine (Teil-)Refundierung möglich.
Für Hausbesuche berechne ich zusätzlich zum Stundenhonorar eine Anfahrtspauschale, welche sich an der Wegzeit orientiert. Dies klären wir im Zuge des Erstgesprächs ab.
Vereinbarte Termine können bis 48 Stunden vorher kostenfrei abgesagt werden. Innerhalb von 48 Stunden muss ich das volle Honorar in Rechnung stellen.
In Sonderfällen kann die Stunde online abgehalten werden.
Die Psychotherapie weist die strengste Verschwiegenheitspflicht aller Gesundheitsberufe in Österreich auf. In Paragraph 15 des Psychotherapiegesetz (PthG) wird dies geregelt, indem Psychotherapeut*innen sowie seine Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet werden.